21.08.2025
70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern
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70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern

70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern
70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern (Bremer-News.de)
Bremer-News.de / 29.09.2021 / Ratgeber / Seite 19

70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern

der berufsunfähigkeit vorbeugen

Statistisch gesehen trifft das Schicksal, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, jeden Vierten - egal, ob Dachdecker, Schaffner oder Jurist. Die Folge: Eine Berufsunfähigkeit droht und mit ihr finanzielle Schwierigkeiten. Der digitale Versicherungsmanager CLARK informiert darüber, wie einem Ausfall der eigenen Arbeitskraft - zumindest finanziell - richtig vorgebeugt werden kann.

Wenn beruflich nichts mehr geht

Die Berufsunfähigkeit kann etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen werden. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen (33 Prozent), gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (20 Prozent), Krebs (16 Prozent) und Unfällen am Arbeitsplatz (9 Prozent).

Nach der offiziellen Definition gilt als berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeführten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Verfall ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Dies ist gegeben, wenn der aktuelle Job für mindestens sechs Monate nur noch zu maximal 50 Prozent ausgeübt werden kann. Ob noch ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte, ist dabei nebensächlich.

Sollte es zu einem Verlust der eigenen Arbeitskraft kommen, reicht die gesetzliche Leistung bei Weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Grundsätzlich sollten 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens abgesichert werden.

Achtung: Verwechslungsgefahr!

Umgangssprachlich wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oft mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung verwechselt. Als arbeitsunfähig gilt man allerdings bereits bei einer längeren Krankschreibung. Wenn man sich zum Beispiel ein Bein bricht, kann man sehr wahrscheinlich früher als nach sechs Monaten seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder ausüben. Berufsunfähig ist man in diesem Fall nicht. Hier würde eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung greifen, nicht aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung. CLARK/nd

Razon Khan

http://www.newsdaily247.com

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